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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swiss Academy SACT AG.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SWISS Academy SACT AG

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Swiss Academy SACT AG (SA) gelten für sämtliche Trainings, Coachings, Ausbildungen (Masterclass, Star Programm, Speaker Scouting Slam und weitere) sowie kostenpflichtige Events, zum Beispiel Top Speaker Slam und weitere.

Nachfolgend werden alle verschiedenen buchbaren Kundendienstleistungen der SA der Leserlichkeit halber „Training” genannt.

Anmeldung / Terminbuchung

Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet die Teilnehmenden zur Zahlung der Trainingsgebühr. Ein vereinbarter und abgesprochener Termin ist von SA erst nach Zahlungseingang verbindlich für den gebuchten Kunden.

Kursplätze und Durchführungsanmeldungen

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldebestätigungen werden an die angegebenen E-Mail-Adressen versendet.

Die SA behält sich eine Absage von Trainings wegen ungenügender Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen ausdrücklich vor.

Ist aus betrieblichen Gründen eine Verschiebung des Termins notwendig, so ist die SA berechtigt, den Teilnehmenden einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten anzubieten. Es können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Abmeldungen / Stornierungen

Abmeldungen für ein Training müssen in jedem Fall schriftlich, per Brief oder E-Mail, an die SA erfolgen. Das Nichtbezahlen der Trainingsgebühr gilt nicht als Abmeldung. Bei Abmeldung von einem bereits gebuchten verbindlichen Training bleiben die gesamten Kosten geschuldet.

Kostenfolgen bei Abmeldung

Bei Abmeldungen aufgrund schwerer Krankheit oder Unfall stellt die SA nach Zusendung eines Arztzeugnisses eine Gutschrift über die Trainingsgebühr aus. Die Gutschrift kann innert 12 Monaten bei SA eingelöst werden.

Bei übrigen Abmeldungen oder Stornierungen bis 14 Tage vor Trainingsbeginn stellt die SA abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF/EUR 100 eine Gutschrift über die Trainingsgebühr aus. Die Gutschrift kann innert 12 Monaten bei SA eingelöst werden. Bei übrigen Abmeldungen oder Stornierungen ab 13 Tagen vor Trainingsbeginn liegt eine Umbuchung innerhalb von 12 Monaten im Ermessen der SA.

Preis und Rechnungsstellung

Die Trainingsgebühren werden in Schweizer Franken (CHF), für Teilnehmende aus dem EU-Raum in Euro (EUR), abgerechnet. Bei Auslandsüberweisungen entstehende Bankspesen sind vollumfänglich zu den Trainingsgebühren durch die Teilnehmenden zu übernehmen.

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Anmeldung oder Buchung des Termins und ist sofort fällig. Unsere Schulungen sind grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig. Bei Kunden aus dem EU-Raum kann bei Vorliegen einer UID-Nummer das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Teilnehmenden.

Abbruch des Trainings

Bei vorzeitigem oder zwischenzeitlichem Verlassen des Trainings ist die Trainingsgebühr durch den Teilnehmenden vollumfänglich geschuldet. Auf begründetes schriftliches Gesuch hin kann die SA in aussergewöhnlichen unverschuldeten Härtefällen, zum Beispiel bei schwerer Krankheit, ohne Rechtsanspruch einen Ersatztermin anbieten.

Versicherung

Sämtliche Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden. Das Benutzen der Geräte und der Geräte der SA durch die Teilnehmenden erfolgt auf eigene Gefahr. Die SA schliesst jegliche Haftung für Unfälle sowie für Verlust und Diebstahl persönlicher Gegenstände aus.

Geistiges Eigentum

Das Trainingsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverbreitung der Unterlagen ausserhalb des Trainings sind ohne schriftliche Genehmigung der SA untersagt.

Datenschutz der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden anerkennen mit ihrer Anmeldung zum Training ausdrücklich, dass ihre Personeninformationen für interne Zwecke gespeichert und für die gesamte Trainingsabwicklung, Teilnehmerlisten, Korrespondenz sowie für Marketingzwecke verwendet werden dürfen. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Trainingsverhältnisses Bilder und/oder Videos, die von ihnen gemacht werden, veröffentlicht werden können. Die Teilnehmenden sind sich darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Mit Akzeptierung der AGB der SA gibt der Teilnehmende seine Einverständniserklärung dazu ab.

Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschliesslich die Gerichte in Schenkon zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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